Offene Kategorie

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Der Hauptunterschied zwischen der alten und der neuen Gesetzgebung besteht darin, dass es keine Unterscheidung mehr zwischen Freizeit- und Berufsdrohnenflug gibt. Jeder Drohnennutzer muss die gleichen Regeln befolgen, die sich nach dem Risiko des Fluges und der Drohne selbst richten. Diese Regeln werden in allen EASA-Ländern gelten. 

Die meisten Freizeitpiloten und ROC-Light-Piloten werden ab dem 31. Dezember 2020 in der Kategorie Open landen. Diese Kategorie ist in 3 Unterkategorien unterteilt: A1, A2 und A3, je nach dem Grad des Risikos, das damit verbunden ist. Wenn Sie außerhalb der "Beschränkungen" der offenen Kategorie fliegen möchten, werden Sie automatisch in die spezifische Kategorie eingestuft. 

Die offene Kategorie umfasst alle Drohnenflüge mit Drohnen unter 25 kg, die in Sichtweite des Piloten, nicht in der Nähe von Menschen und nicht im kontrollierten Luftraum geflogen werden. Die Anforderungen sind bei dieser Art von Drohnenflügen also nicht sehr streng. Andererseits kann es je nach Gewicht der Drohne und der Art des Betriebs dennoch spezifische Anforderungen an den Flugbetrieb geben.

Je nachdem, in welche Klasse die Drohne fällt, werden Anforderungen z. B. an die Geräuschentwicklung, die maximale Flughöhe und die Navigationslichter gestellt. Künftig können neue Drohnen von der Stange eine CE-Kennzeichnung tragen, die mit C0 bis C4 gekennzeichnet ist. Anhand dieser Kennzeichnung können Sie feststellen, in welche Kategorie Sie fallen und welche Prüfung Sie ablegen müssen. Für bereits verkaufte Drohnen, die noch nicht mit C0 bis C4 gekennzeichnet sind, wird es eine zweijährige Übergangsfrist geben. Außerdem müssen Drohnen künftig Daten über den Standort des Piloten, die Registriernummer, die Flughöhe und -richtung sowie die Seriennummer der Drohne für Fluggeräte zwischen 250 g und 25 kg (ausgenommen Drohnen und Modellflugzeuge der Klasse C4) übermitteln. Dieses System nennt sich "Drone ID" und wird für Drohnen der Klassen C0 bis C3 verpflichtend werden.

Die drei Unterkategorien der Kategorie "Offen" werden im Folgenden beschrieben. In welcher Unterkategorie Sie am 31. Dezember 2020 landen, hängt von Ihrer (aktuellen oder zukünftigen) Drohne ab und davon, wo Sie sie fliegen wollen. Die nachstehende Tabelle hilft Ihnen, die Kategorie zu bestimmen.

A1: Fliegen in der Nähe von Menschen

Diese Unterkategorie umfasst alle Drohnenflüge, die mit Drohnen durchgeführt werden, die ein geringes Risiko für Menschen am Boden darstellen, z. B. weil es sich um eine leichte Drohne handelt. In der Kategorie A1 dürfen Drohnen niemals über Menschenansammlungen fliegen. Die Drohnen, die in dieser Kategorie geflogen werden dürfen, dürfen nicht schwerer als 900 Gramm sein, und für Drohnen, die schwerer als 250 Gramm sind, müssen die Piloten einen Online-Theoriekurs und eine Prüfung ablegen (wie in der Unterkategorie A3). Darüber hinaus muss sich der Pilot (oder das Unternehmen, das die Drohne einsetzt) in fast allen Fällen registrieren lassen.

A2: Fliegen in der Nähe von Menschen

Bei Flügen, die unter dieser Unterkategorie durchgeführt werden, ist das Gewicht der Drohne auf maximal 4 kg begrenzt. Diese Drohnen müssen eine CE-Kennzeichnung (C2) haben und eine Reihe von technischen Standards erfüllen. Der Pilot muss die Drohne in einem horizontalen Mindestabstand von 30 Metern zu Personen am Boden halten (für Drohnen ohne CE-Kennzeichnung beträgt dieser Abstand 50 Meter und es gilt ein Höchstgewicht von 2 kg). Zukünftig verkaufte Drohnen, die über einen "Niedriggeschwindigkeitsmodus" verfügen, dürfen sich Menschen bis auf maximal 5 Meter nähern. 

In jedem Fall muss sich der Drohnenpilot anmelden und neben der Theorieprüfung A1 und A3 eine zusätzliche schriftliche Prüfung ablegen. Außerdem muss der Pilot auch eine gewisse praktische Erfahrung nachweisen können, die aber sonst nicht geprüft wird. 

A3: weit weg von Menschen fliegen

Die letzte Unterkategorie, A3, ist für schwerere (selbstgebaute) Drohnen bis zu 25 kg, Modellpiloten und FPV-Racer. In dieser Kategorie sind die Anforderungen in Bezug auf das Fliegen in der Nähe von Menschen und Gebäuden am strengsten. In der Unterkategorie A3 müssen Sie einen Mindestabstand von 150 Metern zu Menschen und Gebäuden einhalten. Ab dem 31. Dezember 2022 fallen alle* Drohnen, die keine CE-Kennzeichnung von C0 bis C4 haben, in diese Kategorie. Der Pilot oder die Organisation muss sich registrieren lassen und den Wissenstest, der aus 40 Fragen besteht, online absolvieren (wie bei der Unterkategorie A1).

*(uitgezonderd drones <250 gram, die blijven in A1)

Nachstehend finden Sie die Aufschlüsselung der Kategorien:

Gültigkeit ROC-Light und ROC

Wenn Sie am 31. Dezember 2020 noch im Besitz eines ROC-Light-Waivers oder einer ROC-Lizenz sind, können Sie noch ein Jahr lang - also bis zum 31. Dezember 2021 - nach den gleichen Regeln fliegen, wie sie derzeit für Ihre Organisation gelten. Nach diesem Jahr ist es leider nicht mehr möglich, mit diesen nationalen Dokumenten nach den alten Vorschriften zu fliegen. Sowohl für ROC- als auch für ROC-Light-Inhaber wird es eine Übergangsregelung geben.
Weitere Informationen: rijksoverheid.nl/drone
Für ROC-Light-Betreiber werden ihre derzeitigen Privilegien von der Umwelt- und Verkehrsaufsichtsbehörde auf die europäische Situation umgestellt.
Dies gilt nur für diejenigen, die tatsächlich ein theoretisches Zertifikat erworben haben.
REGISTRIERUNG
Trotz der Übergangsregelung müssen Sie sich als Pilot oder Ihr Unternehmen (Betreiber) bis zum 31. Dezember 2020 registrieren lassen.
Weitere Informationen: rdw.nl/drone